Arbeits-Staatssekretär Rohlfs: „Die gesetzliche Möglichkeit der gelegentlichen Arbeitnehmerüberlassung bietet in der Corona-Krise Chancen für alle Beteiligten“

Die einen wollen anpacken und dürfen nicht – die anderen suchen händeringend Arbeitskräfte. Um die derzeitigen Unwuchten im schleswig-holsteinischen Arbeitsmarkt zumindest etwas abzufedern, appelliert Arbeits-Staatssekretär Dr. Thilo Rohlfs an Betriebe und Beschäftigte im Land, vom Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Gebrauch zu machen und ein entsprechend eingerichtetes Branchenportal zu nutzen: „Unternehmen, die in der aktuellen Krisensituation eigene Arbeitskräfte anderen Unternehmen mit akutem Personalbedarf zur Verfügung stellen möchten, können dies schnell und unbürokratisch tun“, sagte Rohlfs heute (2. April) in Kiel. Als Beispiel nannte er die Personal-Engpässe in Landwirtschaft, Lebensmittelhandel oder im Gesundheitswesen.

 

Voraussetzung dafür sei, dass die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der so genannten Überlassung zugestimmt haben, das abgebende Unternehmen nicht dauerhaft als Überlasser auftritt und die einzelne Überlassung nur während der Krise andauert. „Eine Erlaubnis oder Anzeige zur Arbeitnehmerüberlassung bei der Arbeitsagentur ist nicht erforderlich und auch unabhängig von der Unternehmensgröße“, sagt Rohlfs. „Ich appelliere deshalb an alle Unternehmen mit Personalüberhang oder akutem Personalbedarf, den Einsatz dieser unbürokratischen Möglichkeit zu prüfen. Sie bietet Chancen für alle Beteiligten. Die einen Betriebe können so bewährtes Personal halten, die anderen Lücken schließen und deutlich weniger Beschäftigte müssen in Kurzarbeit geschickt oder gar entlassen werden.“

 

Damit interessierte Unternehmen aus Schleswig-Holstein schnell und unbürokratisch zusammen kommen, hat das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung und Weiterbildung Schleswig-Holstein (KoFW) ein Branchenportal unter https://kofw-sh.de/branchenwechsel eingerichtet. Hier können akute Personalbedarfe branchenunabhängig inseriert und zum anderen akute, zeitlich befristete, Personalüberhänge rechtzeitig angezeigt werden.