Vor genau 70 Jahren am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland feierlich verkündet und trat mit Ablauf des Tages in Kraft. Damit war die Bundesrepublik Deutschland gegründet. In den nächsten Tagen wird es viele Veranstaltungen und Festakte geben, die an diesen wichtigen Geburtstag erinnern. Vom 23.05.19 bis 01.06.19 informiert zum Beispiel in Stockelsdorf eine Ausstellung zum Thema Grundgesetz im Rathaus, sowie am 24.05.19 ab 16:00 Uhr ein Festprogramm.
Von September 1948 bis Mai 1949 erarbeiteten 65 Abgeordnete des Parlamentarischen Rates den Aufbau eines neuen demokratischen Systems und die Formulierung von Grundrechten, die für alle Bürger und Bürgerinnen gelten sollten: etwa das Prinzip der Menschenwürde, die Religionsfreiheit, die Gleichberechtigung von Männern und Frauen und das Grundrecht auf Asyl. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen von zwei Weltkriegen und zwölf Jahren Nationalsozialismus setzten sich die Väter und Mütter des Grundgesetzes zum Ziel, der neuen Bundesrepublik eine Verfassung zu geben, deren Dreh- und Angelpunkt die Würde jedes Einzelnen ist. So lautet auch der Artikel 1, Absatz 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Zunächst nur als Provisorium gedacht, ist das Grundgesetz seit nun 70 Jahren die Basis unserer Demokratie und hat sich in all den Jahren bewährt. Die ersten 19 Artikel des Grundgesetzes enthalten die Grundrechte. Die weiteren Artikel regeln unter anderem die Struktur des Staates. Seit 1949 ist das Grundgesetz 60 Mal geändert worden, trotzdem ist sein Grundcharakter unverändert geblieben.