Seit 100 Jahren können Frauen wählen und gewählt werden – ein Meilenstein in der Geschichte der Demokratie in Deutschland. Wenige Tage nach der Ausrufung der Republik wurde am 12. November das Wahlrecht für Männer und Frauen ab dem 20. Lebensjahr gesetzlich verankert und gilt somit als Geburtsstunde des Frauenwahlrechts. Erstmalig fand am 19. Januar 1919 die Wahl zur verfassungsgebenden Nationalversammlung unter Beteiligung von Frauen als Wählerinnen und Gewählte statt. Das Stimmrecht ist Grundlage für die Gleichberechtigung und politische Teilhabe von Frauen und Männern. Dies ist zwar inzwischen Selbstverständlichkeit, dennoch sind Frauen in vielen Bereichen noch immer benachteiligt. Im aktuellen Landtag in Schleswig-Holstein sind nur 23 der 73 Landtagsabgeordneten Frauen, das entspricht einer Quote von 31,5 Prozent. Auch verdienen Frauen immer noch weniger als Männer im gleichen Beruf, somit gibt es noch viel zu tun bei der Gleichstellung von Frau und Mann.