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Sandra Redmann: Kein Hau-Ruck-Verfahren bei Akademien für Natur und ländliche Räume, 09.07.2010

Zur 1. Lesung des „Änderungsgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und sonstiger umweltrechtlicher Vorschriften“ sagt die naturschutzpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Sandra Redmann:

Wir haben heute auf eine Aussprache zum Änderungsgesetz zur Umweltverträglichkeit verzichtet, da es weitgehend nur die im Zuge der neuen Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern nach der Föderalismusreform erforderlichen Anpassungen enthält.

In Artikel 2 wird jedoch auch das Landesnaturschutzgesetz geändert, der eigenständige Paragraf zur Arbeit der Akademie für Natur und Umwelt soll gestrichen werden. Dies wollte die Landesregierung bereits in der Großen Koalition durchsetzen. Die eigenständige Arbeit der Akademie für Natur und Umwelt, die als bundesweit anerkannte Institution hervorragende Bildungsarbeit leistet, war bereits durch den Umzug von Neumünster nach Flintbek belastet, so dass wir uns erfolgreich gegen diese zusätzliche Schwächung eingesetzt haben.

Nach dem Willen der Landesregierung soll durch die Gesetzesänderung die bisher getrennte Arbeit der Akademie für Natur und Umwelt sowie die der Akademie für die ländlichen Räume Schleswig-Holsteins zusammen geführt werden. Beide Akademien leisten hervorragende Arbeit und sind bereits räumlich zusammengeführt. Ob eine Verschmelzung der beiden völlig unterschiedlich organisierten Akademien (die Akademie für die Ländlichen Räume Schleswig-Holsteins e.V. ist ein gemeinnütziger und unabhängiger Verein, gegründet 1992; die Akademie für Natur und Umwelt ist eine nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts) überhaupt möglich und im Hinblick auf ihre Tätigkeitsfelder sinnvoll ist, werden wir intensiv im Umweltausschuss beraten.

In jedem Fall werden wir dieses Gesetz im Ausschuss nicht durchwinken und damit ein Hau-Ruck-Verfahren für die Verschmelzung der beiden Akademien verhindern.